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Gesetze

Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit

Digitale Teilhabe ist ein Recht – und gesetzlich geregelt.
 Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Gesetze und was sie für Menschen mit geistiger Behinderung oder Lernbehinderung bedeuten.

Bestehende Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit greifen nur in Teilen. Zentrale gesetzliche Rahmenbedingungen erkennen die Zielgruppe Menschen mit Lern- oder geistiger Behinderung grundsätzlich, aber nicht ausreichend an.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet dazu, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu Information und Kommunikation zu ermöglichen – einschließlich des Zugangs zu digitalen Medien.
Das Behindertengleichstellungsgesetz konkretisiert die Verpflichtung der UN-BRK für Deutschland, bleibt jedoch bei den Vorgaben zur Umsetzung der Zugänglichkeit für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen vage.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung verweist in § 4 ausdrücklich auf die Bereitstellung von Inhalten in Leichter Sprache – allerdings nur für ausgewählte Bereiche, etwa zentrale Informationen auf Internetauftritten öffentlicher Stellen. Konkrete Anforderungen zur strukturellen Verständlichkeit digitaler Inhalte, zur Gestaltung einer barrierefreien Navigation oder Aufbau fehlen weiterhin. Dabei hat der Gesetzgeber die Navigation bereits als potenzielle Barriere für Menschen mit geistiger Behinderung erkannt, verlangt er doch die gesamte Navigationsstruktur der Seite in Leichter Sprache zu beschreiben.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Anbieter aus der Privatwirtschaft zu digitaler Barrierefreiheit. Es bezieht sich allerdings ebenfalls in erster Linie auf sensorische und technische Aspekte – etwa visuelle Lesbarkeit, Kontraste oder technische Kompatibilität. Kognitive Barrierefreiheit, also die Frage, ob ein Angebot inhaltlich und strukturell verständlich ist, bleibt auch hier weitgehend ungeregelt.

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